Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

wie lange dauert die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens

Das Verkehrswertgutachten unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und Auflagen. Für ein Verkehrswertgutachten muss eine umfassende Recherche erfolgen und es sind dem Gutachten zahlreiche Unterlagen beizufügen. Diese Unterlagen beschafft der Sachverständige, sofern sie nicht vorliegen, bei Behörden. Die Bearbeitungszeiten bei den Behörden weichen teilweise von Behörde zu Behörde und von Gemeinde zu Gemeinde nennenswert voneinander ab. 

Ein aktueller Grundbuchauszug ist zum Beispiel in der Regel sehr kurzfristig zu beschaffen. Anders sieht es bei Auskünften aus dem Altlastenkataster oder Auskünften aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte aus. Die Dauer, die die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens braucht, ist somit erheblich von der Bearbeitungszeit bei Behörden abhängig, auf die der Sachverständige keinen Einfluss nehmen kann. Ein Verkehrswertgutachten braucht deshalb von im Idealfall wenige Wochen. Im ungünstigen Fall teilweise aber auch Monate.

Die schnelle Alternative

Unserer Erfahrung nach ist ein Verkehrswertgutachten in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Für einfache Auseinandersetzungen oder für Ihre Dispositionen ist eine Kurzbewertung häufig ausreichend. Gern informieren wir Sie in einem unverbindlichen Telefonat über die Unterschiede. Ein weiterer Vorteil der Kurzbewertung ist, dass hierfür deutlich geringere Kosten anfallen, als für ein Verkehrswertgutachten.

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