Sie benötigen eine Immobilienbewertung eines qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung?

Wir freuen und über Ihren Besuch und möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über unser Tätigkeiten als Immobiliensachverständige im Rahmen der Immobilienbewertung geben.

Wir sind Ihr regionales Sachverständigenbüro. Unser Büro befindet sich in Bremen. Unsere Tätigkeiten entfalten wir überwiegend in Bremen und den umliegenden Gemeinden in Niedersachsen.

Unsere Tätigkeit gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schwerpunkte:

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten ist erforderlich bei Streitigkeiten wie Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, vor Gericht und zur Vorlage bei Behörden. Der Verkehrswert (=Marktwert) ist im Gesetz definiert, als der am Wertermittlungsstichtag am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis.

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Kurzbewertung

Die Kurzbewertung ist die preiswerte Alternative zum Verkehrswertgutachten. Die Kurzbewertung ist sehr gut geeignet für interne Auseinandersetzungen – also eigentlich immer dann, wenn kein Gericht oder keine Behörde im Spiel ist.

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Hauskaufberatung

Eine Hauskaufberatung sorgt für mehr Sicherheit bei der Anschaffung einer Immobilie. Sie können uns beauftragen, mit Ihnen gemeinsam eine Besichtigung durchzuführen. Sie werden somit durch einen qualifizierten Immobiliensachverständigen begleitet und erhalten eine realistische und unabhängige Beurteilung der besichtigten Immobilie.

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Wenn Sie Fragen haben oder vorab eine Beratung zur Immobilienbewertung in Bremen und Niedersachsen oder anderen Dienstleistungen wünschen, dann stehen wir für eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung gern zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

 

Für welche Anlässe wird eine Immobilienbewertung benötigt?

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen, aus denen die Notwendigkeit der Erstattung einer Immobilienbewertung entsteht. Art und Umfang der Gutachten passen wir individuell an Ihre Wünsche und die jeweilige Erfordernis an.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen eine Auswahl an Bewertungsanlässen mit Erläuterungen zu dem jeweiligen Anlass der Immobilienbewertung.

Immobilie erwerben

Wer plant, sich eine Immobilie anzuschaffen steht nicht selten von der größten Investition seines Lebens. Immobilienkäufern, die nicht selbst über profunde Marktkenntnisse verfügen, sei empfohlen, sich fachgerechte Unterstützung eines Sachverständigen für Immobilienbewertung zu verschaffen. Eine Hauskaufberatung ist mehr wert als sie kostet. Die Kosten für eine Hauskaufberatung dürften im Vergleich zu den sonstigen Kosten beim Immobilienerwerb vernachlässigbar gering sein.

Erbschaft & Schenkung

Sowohl eine Erbschaft als auch eine Schenkung kann Steuerpflicht auslösen, wenn Freibeträge ausgeschöpft sind oder überschritten werden. Es ist empfehlenswert, sich über den Wert zu verschenkender Immobilien vorab klar zu werden und solche Vermögensübertragungen- in der Regel in die nächste Generation – sorgfältig zu planen. Hierfür kann es erforderlich werden, Werte von Immobilien mit Verkehrswertgutachten festzuhalten, die zur Vorlage bei Gericht geeignet sind. Nutzen Sie hierfür unsere Expertise.

Ist ein Erbfall erst einmal eingetreten, stehen Erben häufig vor der Herausforderung, das Erbe unter mehreren Erben aufzuteilen. Auch hierfür sind oft Verkehrswertgutachten oder Kurzbewertungen erforderlich. Achten Sie Falle einer Erbschaft darauf, Fristen einzuhalten. Sollten Sie dem Finanzamt den sogenannten niedrigeren oder geringeren gemeinen Wert der Immobilie nachweisen wollen, muss gegen einen Erbschaftssteuerbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden. Befragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater. Nach dem Widerspruch ist in aller Regel hinreichend Zeit zur Immobilienbewertung durch den Sachverständigen.

Immobilie verkaufen

Den „richtigen“ Angebotspreis für eine zu verkaufende Immobilie zu kennen ist von entscheidender Bedeutung. Setzen Sie den Verkaufspreis zu niedrig an, verlieren Sie möglicherweise eine Menge Geld. Setzen Sie den Verkaufspreis zu hoch an, riskieren Sie langwierige und schwierige Verkaufsbemühungen. Für diesen Fall ist häufig eine Immobilienbewertung als Kurzgutachten ausreichend. Eine Immobilienbewertung als Verkehrswertgutachten ist für den Zweck des Immobilienverkaufs häufig nicht erforderlich. Übrigens beschafft der Sachverständige im Rahmen der Immobilienbewertung häufig unter anderem behördliche Unterlagen, die Sie für einen erfolgreichen Verkauf brauchen können.

Scheidung | Trennung

Wenn eine Ehe geschieden wird, ist das oft ein langwieriges, emotionsgeladenes und kompliziertes Verfahren. Das gemeinsame Vermögen wird dann in der Regel aufgeteilt. Zusätzliche Brisanz tritt auf, wenn Immobilien mit im Spiel sind. Das gemeinsame Haus aufzuteilen, ist nicht immer einfach. Was wird aus dem gemeinsamen Haus? Sofern die Eheleute nicht einen anderen Güterstand vereinbart haben, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wurde ein Haus während der Ehe erworben, fällt diese Immobilie ebenfalls unter den Zugewinn. Bei Scheidung einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) muss dieser Zugewinn ermittelt werden. Häufig ist das Streitpotenzial bei Immobilien hoch. Dabei kostet ein streitiges Verfahren unnötig Geld und Nerven. Es empfiehlt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzuzuziehen. Für die Auseinandersetzung müssen die Werte der Immobilie zu Beginn und zum Ende der Ehe ermittelt werden. Hierbei sind wir gern Ihnen behilflich.

Eine sinnvolle, kostengünstige und prozessfördernde Lösung kann in vielen Fällen ein Schiedsgutachten bieten.

Infos zu Schiedsgutachten

Finanzamt

Das Finanzamt interessiert sich bei verschiedenen Anlässen für den Wert einer Immobilie. Neben der Schenkung oder der Erbschaft ist zum Beispiel die Einbringung in oder die Entnahme aus dem Geschäftsvermögen denkbar. Das Finanzamt hat in diesen Fällen häufig eine andere Vorstellung vom Wert der Immobilie als Sie. Das Finanzamt nimmt eine Immobilienbewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vor, bei der eine Inaugenscheinnahme der Immobilie gar nicht erfolgt. Bei einer Immobilienbewertung eines Sachverständigen findet im Rahmen der Verkehrswertermittlung immer eine Ortsbesichtigung statt- Unter anderem deshalb kommt häufig zu einem Verkehrswert, der für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. In der Praxis wird die Immobilienbewertung eines Sachverständigen in aller Regel vom Finanzamt anerkannt. Eine der im Gesetz genannten Voraussetzungen ist die Zertifizierung, über die wir verfügen.

Betreuung & Pflegschaft

Immer mehr Menschen erteilen nahen Angehörigen oder anderen Personen für den Fall der Fälle Vorsorgevollmachten. Das ist sehr zu begrüßen. Nicht selten sind vermögensrechtliche Dispositionen erforderlich, die ältere Menschen teilweise nicht mehr selbst bewerkstelligen können. Wenn Sie sich um einen Angehörigen kümmern, der Ihnen eine Generalvollmacht erteilt hat, dann sollten Sie Verfügungen über Immobilien immer mit einem Gutachten absichern. Wenn Vormundschaftsgerichte entsprechende Verfügungen genehmigen müssen, sind Gutachten ohnehin meist Pflicht. Auch Generalbevollmächtigten empfehlen wir, diesen hohen Standard einzuhalten, um selbst nicht ggfs. in Kritik zu geraten.

Beleihung

Wertgutachten unterscheiden sich je nach dem Zweck des Gutachtens. Für Banken – vor allem für Zwecke der Beleihung – sind Verkehrswertgutachten nicht hilfreich. Und nach dem Gesetz nicht einmal zulässig. Banken benötigen für Zwecke der Beleihung immer Beleihungswertgutachten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Eine wichtige Besonderheit: Der Auftraggeber eines Gutachtens nach BelWertV muss immer die Bank sein. Es ergibt also keinen Sinn, wenn Sie für Beleihungszwecke ein Beleihungswertgutachten in Auftrag geben.

Formen der Immobilienbewertung

Wenn Sie Bedarf an einer Immobilienbewertung für Haus oder Wohnung haben, führt der erste Weg oft zur Suchmaschine im Internet. Die Informationsflut, die Sie dort erwartet ist gigantisch. Anstatt Fragen zu beantworten wirft diese Recherche oft neue Fragen auf. Sie erhalten zahlreiche Angebote von zahlreichen Marktteilnehmern. Diese Angebote sachgerecht einzuordnen und herauszufinden, was Sie konkret brauchen ist nicht immer ganz einfach. Bei dieser Fragestellung möchten wir im Folgenden behilflich sein.

Jede der im Folgenden dargestellten Formen der Immobilienbewertung hat seine Daseinsberechtigung. Es ist dabei enorm wichtig, frühzeitig zu wissen, in welche Richtung Sie tendieren sollten.

Der Sachverständige ist gesetzlich verpflichtet, seine Gutachten persönlich, unparteilich, gewissenhaft und sorgfältig und weisungsfrei zu erstatten. Der Sachverständige hat bei der Immobilienbewertung keinerlei Eigeninteresse.

Der Sachverständige erstellt Verkehrswertgutachten, Kurzbewertungen (auch gutachterliche Stellungnahme genannt), Mietwertgutachten und führt Hauskaufberatungen durch.

Diese Art der Bewertung mag auf den ersten Blick hinreichend sein, sich einen ersten groben Eindruck von der Marktsituation zu verschaffen. Die Anbieter dieser Dienste geben an, eine große Datenbank mit einer Vielzahl von Informationen über Immobilien, deren Preise und deren Wert vorzuhalten, anhand derer ein Vergleichspreis ermittelt wird.

Die Hergabe dieser Informationen ist nicht der primäre Geschäftszweck. Oftmals steckt hinter dieser Dienstleistung der Wunsch, Ihnen weitere – kostenpflichtige – Dienste zu verkaufen oder einen Immobilienmakler zu vermitteln.

Diese Dienstleister verschaffen sich einen Überblick über die Angebots- und Nachfragesituation am Markt. Ähnliche Immobilien werden miteinander verglichen. Die Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials soll einen realistischen Marktpreis ermitteln.

Hierbei werden nur wenige, wesentliche Merkmale der Immobilie betrachtet. Individuelle Merkmale der Immobile werden nicht betrachtet. Immer dann, wenn es aber genau darauf ankommt, einen konkreten Wert für die vorhandene Immobilie zu haben, stößt diese Ermittlung des Wertes an seine Grenzen.

Eine Besichtigung von Haus oder Wohnung wird hier nicht vorgenommen. Wie man allerdings den Wert einer Immobilie bestimmen will, ohne sie gesehen zu haben, ist unklar.

„Jede Immobilie ist individuell zu betrachten. Diesen wichtigen Aspekt kann die Bewertung der Immobilie über das Internet nicht abdecken.“

Die bei der Wertermittlung über einen Anbieter im Internet fehlende Inaugenscheinnahme der Immobilie findet bei der Markteinschätzung durch einen Immobilienmakler in aller Regel statt. Diesen Nachteil hat die Maklereinschätzung daher nicht.

Viele Immobilienmakler bieten Ihnen die kostenlose Dienstleistung an, überschlägig einen möglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzustellen. Dahinter steckt der Wunsch, für Sie als Immobilienmakler tätig werden zu können.

Die Bewertung der Immobilie nimmt der Makler anhand von Vergleichen am Markt vor. Eine gängige Methode, den Wert zu ermitteln, ist die bei Maklern gebräuchliche sogenannte Maklermethode. Es handelt sich dabei um ein stark vereinfachtes Ertragswertverfahren. Die aus einer Immobilie zu erwartende Jahresmiete wird mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

Bei der Markteinschätzung durch den Immobilienmakler sollten Sie beachten, dass der Makler in aller Regel durch Eigeninteresse am Zustandekommen eines Maklervertrags getrieben ist.

„Der Immobilienmakler ist daran interessiert, Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie behilflich zu sein. Hier dürfte das Eigeninteresse im Vordergrund stehen.“

Im Normalfall kennt niemand die Immobilie so gut, wie der Eigentümer, vor allem der Selbstnutzer. Aber an der eigenen Immobilie hängt oft ein emotionaler Wert. Dies- in Verbindung mit einem nicht immer umfassenden Marküberblick – führt zur fehlerhaften eigenen Einschätzungen. Geht es darum, einen Wert festzustellen, der auch Dritten gegenüber transparent ist, ist die eigene Einschätzung nicht geeignet. Wir empfehlen, einem Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen.

„Der Wert der eigenen Immobilie wird oft falsch eingeschätzt. Mit eigener Recherche einen korrekten Preis zu finden ist sehr schwierig.“

Nützliche Downloads | Gesetze und Verordnungen rund um die Immobilienbewertung
Welche Immobilienarten bewerten wir?

Unsere Immobilienbewertung führen wir sowohl für Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien durch.

Dabei stellt die Bewertung von Wohnimmobilien unseren Schwerpunkt dar. Bei den Wohnimmobilien, die wir bewerten handelt es sich beispielsweise um Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Reihenendhäuser, Reihenmittelhäuser, Doppelhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietshäuser, Fertighäuser, Holzhäuser, Holzständerhäuser, Massivhäuser, Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser, Stadthäuser, Energiesparhäuser, Bungalows, Landhäuser, Fachwerkhäuser, Villen, Friesenhäuser, Schwedenhäuser, Stadtvillen, Pultdachhäuser.