Wir werden häufig gefragt, ob in einem Haus Materialien verbaut worden sind, die Asbestfasern enthalten. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Fakten zu Asbest und deren Berücksichtigung im Rahmen der Immobilienbewertung geben.
Inhaltsverzeichnis
Infos zu Asbest
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, welche Materialien überhaupt Asbestfasern enthalten können. Asbest war Jahrzehntelang ein überaus beliebter und oft genutzter Bestandteil von zahlreichen Baumaterialien. Der Grund dafür liegt in den hervorragenden Eigenschaften dieses Materials:
- Hitzebeständigkeit
- Säurebeständigkeit
- sehr gute Dämmeigenschaften
- hohe Festigkeit
Leider hat sich später herausgestellt, dass Asbestfasern schwerwiegende, tödliche Erkrankungen auslösen können. Seit 1993 ist das Inverkehrbringen von asbestfaserhaltigen Materialien in Deutschland verboten.
Asbestfasern können beispielsweise enthalten sein in Baumaterialien wie
- Dachplatten aus Faserzement
- Dachschindeln aus Faserzement
- Fensterbänke aus Faserzement
- Ablussrohre aus Faserzement
- Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Vinyl
- Farben, Anstriche, Lacke
- Fußboden- und Parkettkleber
- Putz, Mörtel, Gipskarton
- Dichtungen, Fugenmasse, Dichtschaum, Flanschdichtungen, Kitt
- Estrich, Spachtelmasse, Ausgleichsmasse
- Dämmmaterial, Rohrisolierung
- Farben, Anstriche, Lacke
Wie erkennt man Asbest
Grundsätzlich kann man Asbest nicht abschließend durch Inaugenscheinnahme erkennen. Hierfür bedarf es immer einer labortechnischen Untersuchung. Für eine Untersuchung im Labor müssen Proben genommen werden, die dann eingeschickt und untersucht werden.
Durch Inaugenscheinnahme ist lediglich möglich, bestimmte asbesthaltige Baustoffe aus Erfahrungswerten zu erkennen und den Verdacht auf Asbestfasern zu äußern.
Durch Asbestfasern belastete Baustoffe in der Immobilienbewertung
Der Sachverständige für Bewertung von Immobilien kann im Rahmen der Bewertung einer Immobilie eine labortechnische Untersuchung (aller) Baustoffe nicht vornehmen. Dies würde einerseits den Rahmen einer Wertermittlung und andererseits den Kostenrahmen der Wertermittlung sprengen. Eine labortechnische Untersuchung muss immer von Spezialunternehmen durchgeführt werden. Der Sachverständige für Immobilienbewertung kann allenfalls einen Verdacht auf asbesthaltige Baustoffe äußern.
Asbest stark gebunden – Asbest schwach gebunden
Von entscheidender Bedeutung ist es, stark gebundene Asbestfasern von schwach gebundenen Asbestfasern zu unterscheiden. Solange Asbestfasern in einem Baumaterial stark gebunden sind (beispielsweise in Dachplatten), ist die gesundheitliche Gefährdung überschaubar. Erst wenn die genannten Platten mechanisch behandelt, also beispielsweise geschliffen, durchgebrochen oder durchbohrt werden, können sich Asbestfasern lösen und eingeatmet werden.
Sind Asbestfasern beispielsweise in einer Dämmwolle enthalten, dann ist der Asbest schwach gebunden und es besteht die Gefahr, dass diese Fasern in die Atemluft gelangen.
Bei der Verarbeitung, also überwiegend dem Ausbau asbesthaltiger Materialien, sind daher immer hohe Anforderungen an die Sicherheit zu stellen. Es ist nur Spezialunternehmen gestattet, Asbestsanierungen vorzunehmen. Privatpersonen sollten dringend davon absehen, asbesthaltige Materialien selbst zu be- oder verarbeiten. Auch das schlichte Entfernen muss, schon allein der Gesundheit zuliebe, immer von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt werden.