Die Kurzbewertung nennen wir auch gutachterliche Stellungnahme oder Kurzgutachten. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten ist im Wesentlichen, dass sich die Kurzbewertung auf die reine Wertermittlung beschränkt.
Bei dieser verkürzten schriftlichen Immobilienbewertung verzichten wir auf die beim Verkehrswertgutachten erforderliche, umfangreiche Objektbeschreibung. Als Anlagen zur Bewertung fügen wir die auf das Objekt bezogenen Unterlagen bei.
Sie ist sinnvoll bei gängigen Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile. Das sind beispielsweise Rechte an Grundstücken, wie das Wohnungsrecht und ähnliches. Auf eine umfangreiche Recherche von Unterlagen wird bei der Kurzbewertung verzichtet, soweit das sinnvoll ist.
Diese Dienstleistung erbringen wir für unsere Kunden in Bremen und Niedersachsen .