kurzbewertung

Kurzbewertung von Immobilien in Bremen und Niedersachsen

Die Kurzbewertung nennen wir auch gutachterliche Stellungnahme oder Kurzgutachten. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten ist im Wesentlichen, dass sich die Kurzbewertung auf die reine Wertermittlung beschränkt.

Bei dieser verkürzten schriftlichen Immobilienbewertung verzichten wir auf die beim Verkehrswertgutachten erforderliche, umfangreiche Objektbeschreibung. Als Anlagen zur Bewertung fügen wir die auf das Objekt bezogenen Unterlagen bei.

Sie ist sinnvoll bei gängigen Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile. Das sind beispielsweise Rechte an Grundstücken, wie das Wohnungsrecht und ähnliches. Auf eine umfangreiche Recherche von Unterlagen wird bei der Kurzbewertung verzichtet, soweit das sinnvoll ist.

Diese Dienstleistung erbringen wir für unsere Kunden in Bremen und Niedersachsen .

Die Kurzbewertung ist die preiswerte Alternative zum Verkehrswertgutachten.

Wie ist der Ablauf bei der Kurzbewertung?

Vorab stellen wir gemeinsam fest, welchen Umfang die Kurzbewertung haben soll und um was für eine Immobilie es sich handelt.

Noch vor der gemeinsamen Besichtigung überlassen Sie uns die erforderlichen Unterlagen, wobei wir Ihnen behilflich sind, wenn einzelne Unterlagen nicht vorliegen. Im Rahmen der Kurzbewertung ist es möglich, auf einzelne Unterlagen zu verzichten, wenn dies sinnvoll erscheint.

Im Ortstermin, der üblicherweise, je nach Größe des Objektes 1-2 Stunden in Anspruch nimmt, nehmen wir idealerweise das gesamte Objekt in Augenschein. Wir nehmen Fotos für die Fotodokumentation auf und führen zerstörungsfreie Untersuchungen der Bausubstanz durch.

Nach dem Sichten aller Unterlagen und dem Ortstermin erstellen wir die Kurzbewertung. Sie entspricht im Wesentlichen vom Umfang her einem Verkehrswertgutachten. Dabei wird auf eine umfangreiche Objektbeschreibung und eine umfangreiche Dokumentation und Anlagen verzichtet.

Nach Fertigstellung der Kurzbewertung übergeben wir Ihnen die Bewertung in zweifacher Ausfertigung und in gebundener Form. Die Arbeit umfasst in der Regel 30 – 40 DIN A4 Seiten. Die Arbeit umfasst die Besichtigung und Bewertung durch einen geprüften und diplomierten Sachverständigen, die Ermittlung des Verkehrswertes auf Grundlage der einschlägigen Verkehrswertermittlungsrichtlinien nebst aktueller Auskunft zum Bodenrichtwert. Übergebene Unterlagen zur Wohnfläche werden plausibilisiert, wobei ein Aufmaß in der Regel nicht erfolgt.

Wann ist die Kurzbewertung sinnvoll?

Sie reicht aus, um einen fundierten Immobilienwert zu ermitteln. Dabei dient sie als Orientierungshilfe, hat eingeschränkte Aussagekraft und eignet sich zur Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises oder für einfache interne Auseinandersetzungen.

Wer wissen möchte, welchen Wert seine Immobilie hat, beispielsweise als Grundlage für das Gespräch mit potenziellen Käufern, für den stellt solch ein Kurzgutachten eine günstigere Alternative zum aufwendigen Verkehrswertgutachten dar.

Wann ist die Kurzbewertung nicht geeignet?

Sie ist für gerichtliche Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei Behörden oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in der Regel nicht geeignet. Für diese Zwecke ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.