Das Märchen des Bestellerprinzips beim Hausverkauf

Die Maklercourtage beim Immobilienkauf bezahlt schon immer der Verkäufer. Jüngst ist die Maklercourtage wieder ein Thema in der Politik. Nachdem vor einigen Jahren das Bestellerprinzip bei Mietverträgen zum Gesetz wurde, gibt es nun Bestrebungen der Politik, namentlich Frau Katarina Barley, den Immobilienverkäufer die Maklercourtage bezahlen zu lassen, soweit er den Makler beauftragt hat.

Die Vorstellung, der Käufer würde die Maklercourtage zahlen, dürfte bei dem einen oder anderen Volkswirtschaftler gewisses Amüsement verursachen.

These: schon immer zahlt der Verkäufer die Maklercourtage…

… und das wird auch so bleiben.

Gestatten Sie uns dazu folgende Erläuterung:

Stellen Sie sich vor, zwei vergleichbare Häuser sollen zum Verkauf kommen. Für eines wurde ein Makler mit dem Verkauf beauftragt. Das andere verkauft der Eigentümer auf eigene Faust.

Die Vorstellung, das Haus, welches über den Makler verkauft wird, sei nun 5,95% teurer, als das andere erscheint uns einigermaßen grotesk. Selbstverständlich werden beide Häuser – ceteris paribus (lat: unter sonst gleichen Bedingungen)  – zum gleichen Preis inklusive der Maklercourtage verkauft werden.

Der Verkäufer, der einen Makler beauftragt hat, hat einen geringeren Erlös kassiert, mithin hat er also die Maklercourtage bezahlt, wenngleich der Käufer die Überweisung der Maklercourtage getätigt hat.

Der Vorstoß der Politik, hier eine Änderung herbeiführen zu wollen, dürfte damit dem Populismus zugehörig sein.