Was ist der Mietspiegel?
Die Regelungen zum Mietspiegel finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 558c bis 558e):
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Die Regelungen zum Mietspiegel finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 558c bis 558e):
Zwar sind die gesetzlichen Regelungen zu Miete und Mieterhöhung klar definiert. Hier und da fehlt es aber an dem im Gesetz genannten Mietspiegel, den zu erstellen nämlich nicht Pflicht ist. Das bedeutet Probleme für Städte ohne Mietspiegel, zum Beispiel Bremen), immer wieder zu Problemen. Die Hürden, ein Mieterhöhungsbegehren oder die Regelungen der Mietpreisbremse durchzusetzen oder zu kontrollieren sind hoch. Den Nachweis über die ortsübliche Vergleichsmiete zu führen ist ohne Gutachten kaum möglich. Die allgemein verbreitete Annahme, es brauche zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete lediglich drei Vergleichsmieten ist leider nicht korrekt.
Verschiedentlich wird das Nichtvorhandensein des Mietspiegels zu Recht kritisiert. Von den großen Städten Deutschlands ist Bremen die einzige Stadt, die noch nie einen Mietspiegel erstellt hat.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen zum Mietspiegel weitergeholfen zu haben. Für Fragen zum Mietspiegel, Mietwertgutachten und zur Immobilienbewertung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weil es in Bremen keinen Mietspiegel gibt, sind oft Mietwertgutachten erforderlich.