Sie sind auf der Suche nach einem Sachverständigen für eine Immobilienbewertung?

Herzlich Willkommen auf unser Website. Gern möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über unsere Tätigkeit als Gutachter für Ihre Immobilienbewertung in Rotenburg-Wümme geben. Wir sind als Immobiliensachverständige in Bremen und Niedersachsen für Sie tätig.

Unsere Tätigkeit gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schwerpunkte:

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten ist das umfangreichste und arbeitsintensivste Immobilienbewertung. Es ist unverzichtbar für gerichtliche Auseinandersetzungen oder zur Vorlage bei Gericht oder bei Behörden.

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Kurzbewertung

Die Kurzbewertung ist für einfache interne Auseinandersetzungen häufig ausreichend. Sie beschränkt sich in der Regel auf die Ermittlung des Immobilienwertes und beinhaltet nur die objektbezogenen wesentlichen Anlagen.

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Hauskaufberatung

Die Hauskaufberatung ist hervorragend dazu geeignet, Ihre Hauskaufentscheidung durch die Inaugenscheinnahme Ihrer Wunschimmobilie durch einen Sachverständigen abzusichern.

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Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Wir freuen uns, wenn wir Ihnen Ihre Fragen beantworten dürfen. Rufen Sie einfach an oder schicken Sie uns eine Email.

Wozu wird eine Immobilienbewertung in Rotenburg-Wümme benötigt?

Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben möchten und eine Besichtigung mit einem Immobiliengutachter durchführen möchten, oder ob Sie ein Gutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung benötigen: wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Bewertung von Immobilien geht. Welche Art und welchem Umfang unser Gutachten hat, bestimmt sich stets danach, welchen Zweck das Gutachten hat.

Eine Immobilienbewertung wird sowohl von Privatpersonen, als auch von Firmenkunden, Gerichten und Behörden benötigt. Zu den Anlässen für eine Immobilienbewertung gehören beispielsweise

  • Erwerb einer Immobilie
  • Erbschaft & Schenkung
  • Verkauf einer Immobilie
  • Scheidung | Trennung
  • Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt
  • Betreuung & Pflegschaft
  • Beleihung
Welche Arten von Immobilien bewerten wir?
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser | Ferienwohnungen
  • Gewerblich genutzte Immobilien, z.B. Bürogebäude, Logistikimmobilien, Hallen, Produktionsflächen

Außerdem bewerten wir Rechte und Belastungen, z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Leitungsrechte, Baulasten etc.